Alle Anforderungen der WEEE-Richtlinie, des ElektroG sowie BattG verstehen und korrekt umsetzen mit WEEE Return
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Standorte REMONDIS-Gruppe
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Wer elektrische oder elektronische Geräte produziert, muss sich bei der Stiftung EAR als Hersteller registrieren und verschiedene Verpflichtungen erfüllen. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen, die eine Registrierung als Hersteller auch von Händlern, die selbst keine Geräte produzieren, erfordern.
Die WEEE Return GmbH ist Ihr zuverlässiger Full-Service-Partner für die europaweite Registrierung, das Recycling und die Entsorgung von Elektroaltgeräten gemäß dem ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) sowie der europäischen WEEE-Direktive (Waste Electrical and Electronic Equipment). Das Unternehmen vereint umfassende Beratungs- und Serviceleistungen mit den operativen Entsorgungslösungen der REMONDIS Electrorecycling GmbH – für eine effiziente und rechtskonforme Umsetzung aller Anforderungen.
Sie profitieren von einem leistungsstarken Service: von der Registrierung und Rückführung bis hin zur fachgerechten Entsorgung Ihrer Elektrogeräte – ergänzt durch zahlreiche administrative Dienstleistungen und ein starkes internationales Netzwerk. Wer als Hersteller oder Händler Elektrogeräte im europäischen Ausland an Endkunden vertreibt, kann sich darauf verlassen, dass die länderspezifischen Registrierungs- und Meldepflichten vollständig übernommen werden, sodass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zudem sind Hersteller und Vertreiber wirkungsvoll vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Bußgeldern geschützt, die bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben drohen. Darüber hinaus bietet WEEE Return umfassende Beratung zum Batteriegesetz und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.
Alle Anforderungen der WEEE-Richtlinie, des ElektroG sowie BattG verstehen und korrekt umsetzen mit WEEE Return
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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und verpflichtet Hersteller sowie Händler zur Registrierung und fachgerechten Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte. Verbraucher sollen ihre Altgeräte über offizielle Sammelstellen entsorgen, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Pflichten gemäß ElektroG:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Das Batteriegesetz (BattG) regelt die Rücknahme, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Deutschland. Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien sind gesetzlich verpflichtet, sich bei einem Rücknahmesystem für Batterien zu registrieren. Ziel ist es, Schadstoffe aus der Umwelt fernzuhalten und die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu gewährleisten.
Pflichten gemäß BattG:
Die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment Directive) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Auswirkungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) auf die Umwelt zu reduzieren. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler zu Maßnahmen der Rücknahme, Wiederverwendung, Verwertung und umweltgerechten Entsorgung solcher Geräte.