Alles zum Thema Rezyklatlieferung
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Damit Sie nicht ausverkauft haben, ehe überhaupt was im Regal steht
Wer das Verpackungsgesetz auf die leichte Schulter nimmt, guckt schnell in die Röhre. Und auf leere Regale. Besser frühzeitig informieren und Vertriebsverbote vermeiden.
Deutschland ist spitze – in der Erzeugung von Verpackungsmüll. Nicht zuletzt der Online-Handel hat den Verpackungsverbrauch hierzulande nach 2010 extrem anschwellen lassen. Auch um negativen Einflüssen von zu viel Verpackungsabfall entgegenzuwirken, hat Deutschland 2019 gesetzlich nachjustiert. Die bis dato gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde zum Verpackungsgesetz (VerpackG) novelliert, das viel stärker als seine Vorgängerin das Thema Recycling in den Blick nimmt. Unter anderem sieht das Verpackungsgesetz die sukzessive Erhöhung vorgeschriebener Recyclingquoten vor. Für deren Erfüllung werden die Inverkehrbringer von Verpackungen in die Pflicht genommen (siehe Duales System EKO-PUNKT). Zugleich stellt das Verpackungsgesetz klar, dass Recycling eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, zu der neben dem Handel und der Kreislaufwirtschaft auch die Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Teil beitragen müssen. Denn nur, was als Verpackungsabfall korrekt getrennt, sortiert und gesammelt wird, kann letztlich recycelt werden. Dazu gibt Mülltrennung wirkt – eine Initiative der Dualen Systeme – hilfreiche Trennhinweise für Verbraucher und Verbraucherinnen.
Zunahme von 2010 bis 2018, Quelle: Umweltbundesamt
Achtung, das kann teuer werden: alles zu möglichen Geldbußen
Sukzessive in Richtung 100 Prozent: die vorgeschriebenen Recyclingquoten
Steuerung durch Malus und Bonus: mehr Rezyklate für mehr Nachhaltigkeit
Das Verpackungsgesetz und die Dualen Systeme – nachjustieren im Sinne der Transparenz und Effizienz
Das Duale System zur Sicherstellung der Rückführung und des Recyclings von Verpackungen gibt es schon seit 1990. Es wies in der Praxis aber erhebliche Mängel auf und offenbarte diverse Schlupflöcher, was dazu führte, dass bei weitem nicht jeder Erstinverkehrbringer von Verpackungen seiner Lizenzierungspflicht nachkam. Weitestgehend folgenlos und auf Kosten der Allgemeinheit und des Wettbewerbs. Um das zu ändern, wurde mit dem Verpackungsgesetz die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen, die der Aufsicht des Umweltbundesamts unterliegt und die Arbeit der Dualen Systeme überwacht. Mit typisch deutscher Genauigkeit. Tatsächlich muss jedes lizenzierte Gramm Verpackungsmaterial bei der ZSVR gemeldet werden. Als Inverkehrbringer von Verpackungen unter dem Radar fliegen bzw. das Duale System unterlaufen ist damit nicht mehr möglich, denn das Register ist auch öffentlich einsehbar.
Die ZSVR fungiert zudem als treibende Kraft in Sachen Erhöhung der Recyclingeffizienz. So definiert sie unter anderem Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und justiert sie regelmäßig nach. Etwas, das übrigens auch für das Verpackungsgesetz gilt. Das Ziel der Anpassungen ist immer dasselbe: noch höhere Recyclingeffizienz.
Anpassungen VerpackG 2022
Schluss mit Ausnahmen
Auch Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind seit Juli 2022 konsequent pfandpflichtig. Hier hatte es zuvor noch diverse Ausnahmen gegeben.
Herstellerverpflichtung
Alle Hersteller, die in Deutschland Verpackungen auf den Markt bringen, sind dazu verpflichtet, sich bei der ZSVR zu registrieren.
Genaues Hinsehen
Online-Shops und Fulfillment-Dienstleister sind zur engmaschigen Kontrolle der Systembeteiligung verkaufter Ware verpflichtet.
Externe Unterstützung
Meldungen an die ZSVR müssen nicht mehr zwingend vom Erstinverkehrbringer selbst vorgenommen werden und können an Bevollmächtigte delegiert werden.
Neu seit Juli 2022: Sämtliche Inverkehrbringer verpackter Produkte müssen sich bei der ZSVR registrieren. Unabhängig davon, ob sie systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Hier geht’s zur ZSVR-Registrierung
Von der Zentralen Stelle Verpackungsregister ermittelte Verstöße gegen das VerpackG bzw. die darin enthaltene Systembeteiligungspflicht werden den Vollzugsbehörden gemeldet. Bei fehlender oder falscher Registrierung drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Verpackungen nachweislich nicht an einem Dualen System zu beteiligen, kann zu einer doppelt so hohen Strafzahlung führen und geht sogar automatisch mit einem Vertriebsverbot einher. Hinzu kommt: Da alle bei der ZSVR hinterlegten Daten für Marktteilnehmer einsehbar sind, kann es auch zu Abmahnungen durch einen Wettbewerber kommen. Alles gute Gründe, das Thema Systembeteiligung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Schwermachen müssen Sie es sich deshalb trotzdem nicht. Wir von EKO-PUNKT als Ihr Kompetenzzentrum Verpackung unterstützen Sie dabei, rund um die Systembeteiligungspflicht alles garantiert rechtskonform erledigen zu können.
„Transparent, fair, auf Augenhöhe – als Duales System sind wir vertrauensvoller Partner von Klein- wie von Großkunden.“
Sebastian Vollbrecht, Geschäftsführung EKO-PUNKT
Das Verpackungsgesetz macht zur Steuerung und Steigerung der Recyclingeffizienz konkrete, schrittweise strengere Vorgaben bezüglich der Recyclingquoten für unterschiedliche Verpackungsarten. Der jüngste Stufenplan (gültig ab 2022) sieht eine deutliche Steigerung vor allem bei sonstigen Verbundverpackungen vor. Aber auch bei Kunststoffen ist im Vergleich zu etablierten Recyclingklassikern wie Glas, Pappe und Metall noch Luft nach oben. Es versteht sich von selbst, dass allein die Anhebung vorgeschriebener Recyclingquoten wenig bringt. Sie müssen auch tatsächlich erreichbar sein. Hier ist vom Gesetzgeber Fingerspitzengefühl gefragt. Einerseits muss berücksichtigt werden, was aktuelle technische Entwicklungen hergeben. Andererseits dürfen Quoten durchaus Anreize setzen, technische Innovationen weiter voranzutreiben. Ein gutes Beispiel für das, was möglich ist, findet sich in der REMONDIS-Gruppe, der auch EKO-PUNKT angehört. Sie betreibt in Erftstadt bei Köln eine der größten und modernsten LVP-Sortieranlagen Deutschlands.
Gesetzliche Recyclingquoten für Wertstoffe (§ 16 VerpackG)
Wie nachhaltig sind Ihre Verpackungen? Finden Sie es heraus. Mit unserem Angebot zur Prüfung der Recyclingfähigkeit
Im Zuge des Green Deals der EU mit dem Plan, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen, rückt auch der diesbezügliche Beitrag der Kreislaufwirtschaft verstärkt in den Mittelpunkt. Die EU-Kommission und die Circular Plastics Alliance wollen bis 2025 europaweit zehn Millionen Tonnen Rezyklate in Kunststoffprodukten einsetzen. Ein im Sinn des Klimaschutzes absolut lohnendes Unterfangen, denn jedes verwendete Kilo Recyclinggranulat spart CO2-Emissionen. Das Vorhaben auf EU-Ebene schlägt bereits auch auf die hiesige Politik bzw. Gesetzgebung durch. So enthält der Koalitionsvertrag der 2021 gewählten Regierung Aussagen zur Festschreibung einer Mindestquote für Rezyklate. In der 2021er-Novelle des Verpackungsgesetzes finden sich in § 21 Abs. 4 Ausführungen zum Einsatz eines möglichen Förderungsmodells.
Alles zum Thema Rezyklatlieferung
In welcher Form der Rezyklateinsatz zukünftig gefördert wird, ist noch in der Schwebe. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts dazu ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Ball liegt nun bei Umweltbundesamt und Politik. Vieles spricht dafür, dass es auf ein kombiniertes Bonus- und Malussystem hinausläuft. Konkret bedeutet das: Nicht oder schlecht recycelbare Verpackungen werden mit Sanktionen belegt, der Einsatz von Rezyklaten oder gut recycelbaren Verpackungen wird jedoch finanziell belohnt. Die Einführung des neuen Systems samt entsprechender Novellierung des Verpackungsgesetzes wird für 2024 erwartet. Lizenzierungspflichtige Inverkehrbringer von Verpackungen tun auf jeden Fall gut daran, sich schon jetzt vorzubereiten. Wer künftig keine recyclingfähigen Verpackungen bzw. Verpackungen ohne Rezyklatanteile in Verkehr bringt, trägt höhere Kosten und verschlechtert die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Wissen Sie, wie recyclingfähig Ihre Verpackungen sind? Wir finden es für Sie heraus
Am 29.08.2024 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister den neuen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß §21 Abs. 3 Verp.ackG veröffentlicht aktuellen Mindeststandard downloaden
Wussten Sie schon, dass EKO-PUNKT, das Kompetenzzentrum Verpackung, auch Recyclingrohstoffe in höchster Qualität und umfassende Leistungen zum Circular Contracting anbietet?