EKO-PUNKT unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung
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Bevor es Ihre Verpackungen hinaus in die Welt zieht, sollten sie erstmal bei uns landen
Verpackungen, die europaweit auf Reise gehen, sind ein komplexes Thema. Gut, wenn man da jemanden hat, der sich mit internationaler Verpackungslizenzierung bestens auskennt.
Dass Verantwortung nicht an Ländergrenzen aufhört, versteht sich von selbst. Im Fall von Verpackungen ist das in der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie PPWD (94/62/EG) verankert, die durch die am 16.12.2024 verabschiedete PPWR novelliert wurde (bvse: "Europäischer Rat verabschiedet PPWR"). Die daraus resultierenden gesetzlichen Umsetzungen der einzelnen Länder unterscheiden sich bereits heute teils erheblich. Das macht die internationale Verpackungslizenzierung zu einem zunehmend komplexen Thema, dem man sich unbedingt mit der nötigen Expertise an seiner Seite widmen sollte. Ansonsten könnte es für Inverkehrbringer ungemütlich und teuer werden. Ein marktorientierter Wettbewerb mit verschiedenen Anbietern zur Verpackungslizenzierung, wie zum Beispiel in Deutschland, ist nicht immer die Regel. In manchen europäischen Ländern hat man es als Inverkehrbringer von Verpackungen mit staatlichen Monopolen zu tun. Werden gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, greifen umgehend harte Sanktionen bis hin zu Vertriebsverboten.
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Unser Compliance Service zum Thema internationale Entpflichtung bzw. internationale Lizenzierung ist auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt. Wir sind immer ganz nah dran am Puls der politischen Entwicklungen und bereiten Sie auch proaktiv vor auf das, was kommt. Das ist insofern wichtig, als das Thema Verwertung und Recycling von Verpackungen im Zuge des europäischen Green Deals mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. In Sachen Gesetzgebung tut sich da einiges – für Sie trotzdem kein Grund, nervös zu werden. Wir begleiten Sie souverän durch alle sich wandelnden Herausforderungen und machen Sie fit für die Zukunft.
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Das Prinzip der “Extented Producer Responsibility” (zu Deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung) bedeutet, dass Unternehmen die Kosten für das Recycling und die Entsorgung der von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen tragen müssen. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen, Abfallmengen zu reduzieren und nachhaltigere Verpackungslösungen zu fördern.
Durch EPR-Systeme werden Hersteller dazu motiviert, umweltfreundlichere Materialien zu verwenden und Verpackungen so zu gestalten, dass sie besser recycelbar sind. In vielen Ländern sind Unternehmen verpflichtet, sich bei speziellen Systemen oder Sammelorganisationen zu registrieren und entsprechende Gebühren zu entrichten.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein zentrales Konzept der Kreislaufwirtschaft und gewinnt weltweit an Bedeutung. Ziel der EPR-Regelungen ist es, Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen stärker in die Verantwortung für die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung ihrer Produkte einzubeziehen. Während einige Länder bereits etablierte EPR-Systeme haben, führen viele Staaten derzeit neue Vorschriften ein oder verschärfen bestehende Regelungen. Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich daher frühzeitig auf die veränderten Anforderungen einstellen.
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung unter T +49 221 964897-38
Die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wird die Verpackungsanforderungen in der gesamten EU grundlegend verändern. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern. Unternehmen, die Verpackungen in den EU-Markt bringen, müssen sich rechtzeitig auf die neuen Vorschriften einstellen, um weiterhin rechtskonform zu bleiben und mögliche Kostensteigerungen zu vermeiden.
Unternehmen, die Verpackungen international vertreiben, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Folgende Schritte sind für Hersteller und Importeure entscheidend:
Recyclingfähigkeit und Materialinnovationen sollten mit Experten entwickelt werden, um frühzeitig auf gesetzliche Änderungen zu reagieren.
Jedes Land hat unterschiedliche Vorgaben. Unternehmen sollten genau wissen, welche EPR-Pflichten in ihren Absatzmärkten gelten.
Unternehmen müssen sich in den jeweiligen Ländern bei den zuständigen Sammel- und Recyclingorganisationen anmelden und Berichte einreichen.
Die Gebührenmodelle sind in vielen Ländern an die Recyclingfähigkeit gekoppelt. Eine nachhaltige Verpackungsgestaltung kann langfristig Kosten senken, denn umweltfreundliche Materialien und ein hoher Rezyklatanteil reduzieren Beteiligungskosten und erleichtern die Erfüllung der EPR-Vorgaben.
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Aktuelle Fassung der PPWR zu download
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und soll in allen Mitgliedsstaaten direkt gelten. Die Kernpunkte der neuen Verordnung sind:
Recyclingfähigkeit aller Verpackungen
Jede Verpackung, die auf den Markt gebracht wird, muss recyclingfähig sein. Die EU-Kommission wird hierzu spezifische Kriterien festlegen. Nicht oder schlecht recyclingfähige Verpackungen könnten langfristig verboten oder mit höheren Gebühren belegt werden.
Mindestanteile an recyceltem Material (Rezyklateinsatz)
Für Kunststoffverpackungen werden verbindliche Vorgaben zum Einsatz von recyceltem Material eingeführt. Dies soll die Kreislaufwirtschaft stärken und den Bedarf an neu produziertem Plastik (virgin plastic) senken.
Mehrwegquoten und Wiederverwendung
Bestimmte Branchen, insbesondere der Lebensmittel- und Getränkebereich, müssen einen höheren Anteil an Mehrwegverpackungen oder wiederverwendbaren Verpackungssystemen nutzen. Auch im Versandhandel werden Mehrweglösungen gefördert.
Strengere Vorgaben für Transport- und Versandverpackungen
Besonders für Transport- und Versandverpackungen gibt es neue Regeln. Diese Verpackungen müssen effizienter genutzt und gegebenenfalls mehrfach verwendbar sein. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Transportverpackungen optimiert wurden, um Materialeinsatz und Abfall zu reduzieren.
Neue Kennzeichnungspflichten
Jede Verpackung muss künftig klar gekennzeichnet sein, um Verbraucher besser über die richtige Entsorgung und das enthaltene Material zu informieren. Dies gilt für Verkaufs-, Transport- und Versandverpackungen gleichermaßen.
In unserem Online-Verpackungslabor "PackLab" finden Sie dies in wenigen Minuten heraus und das vollkommen kostenfrei.
Transportverpackungen spielen eine entscheidende Rolle in der Lieferkette, werden jedoch oft als Einwegprodukte betrachtet. Die PPWR stellt hier strengere Anforderungen:
Materialreduktion: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Transportverpackungen auf das notwendige Minimum reduziert sind. Überdimensionierte Verpackungen werden zunehmend kritisch betrachtet.
Mehrwegpflicht: Bestimmte Branchen, insbesondere der E-Commerce, müssen einen Teil ihrer Transportverpackungen als Mehrweglösungen anbieten. Dies betrifft insbesondere große Online-Händler und Logistikunternehmen.
Standardisierung und Recyclingfähigkeit: Transportverpackungen müssen in einem höheren Maße aus recycelbaren Materialien bestehen. Auch eine einheitliche Materialwahl kann gefördert werden, um das Recycling zu erleichtern.
Tracking- und Rückgabesysteme: Unternehmen werden ermutigt, digitale Systeme zur Rückführung von Mehrweg-Transportverpackungen zu entwickeln.
Besonders betroffen sind Unternehmen mit hohen Versandvolumina. Wer frühzeitig in innovative Mehrweg- oder Recyclinglösungen investiert, kann langfristig Kosten sparen und regulatorische Risiken minimieren.
Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für nachhaltige Verpackungslösungen. Wer sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellt, kann nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile durch umweltfreundliche Verpackungslösungen nutzen.
Als Teil eines international agierenden und führenden Kreislaufwirtschaftsunternehmens wissen wir von EKO-PUNKT genau, was in Sachen internationale Verpackungslizenzierung in einzelnen europäischen Ländern zu beachten ist. Und wie es sich für den ganzheitlichen Service eines Kompetenzzentrums für Verpackungen gehört, teilen wir dieses Wissen gerne mit Ihnen. Für jedes Land verfügen wir in unserem REMONDIS-Netzwerk über ausgewiesene Experten, um Sie individuell zu beraten. Unser Ziel: Ihnen alles an Unterstützung zukommen zu lassen, was es braucht, damit Sie als Exporteur von Verpackungen der – wie es im Juristendeutsch heißt – erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) gerecht werden.
„Ihre Rechtssicherheit ist unsere Mission: Wir stehen für individuelle Beratung rund ums Thema Verpackungsgesetz und internationale Entpflichtung. Gerne beraten wir Sie persönlich!“
Jörg Mauthe, LL.M., Leitung Recht / Prokurist
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