03.12.2024 - Die Zeit läuft: Unternehmen, die Produkte in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2024 einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu melden. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ein Vertriebsverbot, hohe Bußgelder und einen Eintrag ins Gewerbezentralregister. Die ZSVR betont, dass säumiges Verhalten nicht nur die Geschäftsgrundlage einzelner Unternehmen gefährdet, sondern das gesamte Verpackungsrecycling schwächt.
Recyclingpflichten sind keine Option, sondern ein Muss
Aktuell beteiligen sich noch immer zu wenige Unternehmen an den Kosten des Verpackungsrecyclings. Dies geht zulasten jener, die ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Unternehmen, die Waren herstellen, verpacken oder in Verkehr bringen – darunter Produzenten, Händler und Onlinehändler – müssen bis zum Jahresende aktiv werden. Ohne einen gültigen Vertrag können Systembetreiber keine Verpackungsmengen bei der ZSVR anmelden.
Steigende Recyclingkosten durch höhere Anforderungen
Die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Einer der Hauptgründe sind die ambitionierten Recyclingquoten, die seit 2018 in zwei Stufen erhöht wurden. Für Kunststoffe beispielsweise stieg die Quote von 36 auf 63 Prozent, für Papier, Pappe, Karton (PPK) von 70 auf 90 Prozent und für Aluminium sogar von 60 auf 90 Prozent. Gleichzeitig steigen die Herausforderungen durch schwer recyclebare Materialien und die wachsende Menge an Fehlwürfen, die zu einer energetischen Verwertung führen.
Zusätzlich verursacht auch die stetige Umstellung von gelben Säcken auf gelbe Tonnen in den LVP-Sammelgebieten weitere Kosten.
Weitere Kostentreiber sind das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches zusätzliche CO₂-Preise für die Verwertung regelt und die steigende Zahl an Bränden in Sortieranlagen durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Akkus. Letztere verursachen immense Kosten für Wiederaufbau, Brandschutz und Versicherungen.
Und trotz umfangreicher Aufklärungsarbeit der Systeme durch Kampagnen wie „Mülltrennung wirkt“ ist auch das Trennverhalten einiger Verbraucher weiter ausbaufähig, was wiederrum zu einem höheren Kostenfaktor bei der Sortierung sorgt.
Unternehmen tragen Verantwortung für funktionierende Kreisläufe
Die dualen Systeme und ihre Partner haben in den letzten Jahren massiv in Technik und Infrastruktur investiert, um Recyclingprozesse zu optimieren. Dies erfordert jedoch auch eine konsequente Beteiligung aller Akteure. Unternehmen sind rechtlich und moralisch verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten und Wertstoffe im Kreislauf zu halten.
Jetzt handeln: Registrierung und Vertrag bei EKO-PUNKT bis 31. Dezember möglich
Die ZSVR wird alle Verstöße an die Vollzugsbehörden weiterleiten. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert Verkaufsverbote und empfindliche Strafen. Unternehmen, die noch keinen Systembeteiligungsvertrag abgeschlossen haben, können sich auch bei EKO-PUNKT, dem dualen System von REMONDIS, registrieren und ihre Verpflichtungen bis zum Jahresende erfüllen.
Handeln Sie jetzt, um Ihrer Produktverantwortung gerecht zu werden und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Nur gemeinsam können wir die Recyclingziele erreichen und den Ressourcenkreislauf nachhaltig stärken.
Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.
Ansprechpartner
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
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Stefan.Munz@eko-punkt.de
Autor
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Quelle: ZSVR https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/presse/newsdetail/unternehmen-droht-vertriebsverbot
Bildquelle: ZSVR