24.02.2025 – Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des Verpackungsrechts unternommen. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle zu aktualisieren. Sie ist ein zentraler Bestandteil des European Green Deals und des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft.
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Die PPWR wurde am 22. Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 im Official Journal der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung, also am 11. Februar 2025, in Kraft. Allerdings sind die ersten wichtigen Pflichten der Verordnung erst ab dem 12. August 2026 verbindlich.
Direkte Geltung in allen Mitgliedstaaten
Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass sie ohne zusätzliche nationale Gesetze oder Verordnungen anwendbar ist, was zu einer einheitlicheren Anwendung innerhalb der EU führen soll.
Ziele der Verordnung
Die PPWR zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Mindestrezyklatanteile und die Verwendung biobasierter Kunststoffe fest.
Kernpunkte der PPWR
1. Strengere Vorgaben zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Einführung verbindlicher Reduktionsziele für Verpackungsabfälle.
- Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen.
- Begrenzung unnötiger Verpackungen und übermäßiger Materialeinsatz.
2. Einheitliche Recyclinganforderungen in der EU
- Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein.
- Einführung eines standardisierten EU-Labels zur besseren Verbraucherinformation.
- Verpflichtende Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen.
3. Verpflichtende Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
Hersteller müssen festgelegte Anteile an recyceltem Kunststoff in Verpackungen integrieren.
Die Mindestquoten für Rezyklate betragen:
- 30 % für PET-Flaschen ab 2025
- 35 % für Kunststoffverpackungen insgesamt ab 2030
- 50 % für Einwegverpackungen aus Kunststoff ab 2040
Die Mindestquoten variieren je nach Verpackungstyp und werden schrittweise erhöht.
Ziel ist es, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und das Kunststoffrecycling zu stärken.
Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Quoten dokumentieren und nachweisen.
4. Förderung von Mehrwegverpackungen
- Branchenübergreifende Mehrwegquoten für Verpackungen in Handel und Gastronomie.
- Unternehmen müssen Mehrwegalternativen für bestimmte Produktgruppen bereitstellen.
- Kennzeichnungspflichten für Mehrwegverpackungen zur besseren Rückverfolgbarkeit.
5. Stärkere Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility)
- Hersteller müssen sich an erweiterten Produktverantwortungssystemen beteiligen.
- Erhöhte Lizenzentgelte für schwer recycelbare oder umweltschädliche Verpackungen.
- Anreize für die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und Design-for-Recycling.
6. Digitale Lösungen und Rückverfolgbarkeit
- Einführung digitaler Produktpässe zur besseren Nachverfolgbarkeit von Verpackungen.
- Digitalisierung der Kennzeichnungs- und Meldesysteme.
Auswirkungen für Unternehmen
Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber gleichzeitig Chancen zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Verpackungslösungen. Besonders betroffen sind Hersteller, Händler und die Recyclingindustrie, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen sollten.
Fazit
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wird die Kreislaufwirtschaft weiter gestärkt. Unternehmen müssen sich auf striktere Recyclinganforderungen, Mehrwegquoten und erweiterte Herstellerverantwortung einstellen. Wer jetzt handelt und nachhaltige Verpackungsstrategien entwickelt, sichert sich langfristig Wettbewerbsvorteile.
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Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.
Autor
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
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Quelle: VerpackG: https://www.verpackungsgesetz.com/themen/die-neue-europaeische-verpackungsverordnung-eu-verpackv-2025/
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