Standorte EKO-Punkt

Hier finden Sie alle EKO-Punkt-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.

Zu den EKO-Punkt-Standorten


Standorte REMONDIS-Gruppe

Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 800 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.

Standorte REMONDIS-Gruppe

Status Quo: PPWR in Kraft getreten – Was nun?

24.02.2025 – Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des Verpackungsrechts unternommen. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle zu aktualisieren. Sie ist ein zentraler Bestandteil des European Green Deals und des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft.

Veröffentlichung und Inkrafttreten

Die PPWR wurde am 22. Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 im Official Journal der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung, also am 11. Februar 2025, in Kraft. Allerdings sind die ersten wichtigen Pflichten der Verordnung erst ab dem 12. August 2026 verbindlich.

Direkte Geltung in allen Mitgliedstaaten

Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die neue Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass sie ohne zusätzliche nationale Gesetze oder Verordnungen anwendbar ist, was zu einer einheitlicheren Anwendung innerhalb der EU führen soll.

Ziele der Verordnung

Die PPWR zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Mindestrezyklatanteile und die Verwendung biobasierter Kunststoffe fest. 

Kernpunkte der PPWR
 

1. Strengere Vorgaben zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
 

  • Einführung verbindlicher Reduktionsziele für Verpackungsabfälle.
  • Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen.
  • Begrenzung unnötiger Verpackungen und übermäßiger Materialeinsatz.

2. Einheitliche Recyclinganforderungen in der EU
 

  • Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein.
  • Einführung eines standardisierten EU-Labels zur besseren Verbraucherinformation.
  • Verpflichtende Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen.

3. Verpflichtende Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
 

Hersteller müssen festgelegte Anteile an recyceltem Kunststoff in Verpackungen integrieren.
 

Die Mindestquoten für Rezyklate betragen: 

  • 30 % für PET-Flaschen ab 2025
  • 35 % für Kunststoffverpackungen insgesamt ab 2030
  • 50 % für Einwegverpackungen aus Kunststoff ab 2040

Die Mindestquoten variieren je nach Verpackungstyp und werden schrittweise erhöht.
Ziel ist es, die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern und das Kunststoffrecycling zu stärken.
Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Quoten dokumentieren und nachweisen.

4. Förderung von Mehrwegverpackungen

  • Branchenübergreifende Mehrwegquoten für Verpackungen in Handel und Gastronomie.
  • Unternehmen müssen Mehrwegalternativen für bestimmte Produktgruppen bereitstellen.
  • Kennzeichnungspflichten für Mehrwegverpackungen zur besseren Rückverfolgbarkeit.

5. Stärkere Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility)

  • Hersteller müssen sich an erweiterten Produktverantwortungssystemen beteiligen.
  • Erhöhte Lizenzentgelte für schwer recycelbare oder umweltschädliche Verpackungen.
  • Anreize für die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und Design-for-Recycling.

6. Digitale Lösungen und Rückverfolgbarkeit

  • Einführung digitaler Produktpässe zur besseren Nachverfolgbarkeit von Verpackungen.
  • Digitalisierung der Kennzeichnungs- und Meldesysteme.

Auswirkungen für Unternehmen

Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber gleichzeitig Chancen zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Verpackungslösungen. Besonders betroffen sind Hersteller, Händler und die Recyclingindustrie, die sich frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen sollten.

Fazit
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wird die Kreislaufwirtschaft weiter gestärkt. Unternehmen müssen sich auf striktere Recyclinganforderungen, Mehrwegquoten und erweiterte Herstellerverantwortung einstellen. Wer jetzt handelt und nachhaltige Verpackungsstrategien entwickelt, sichert sich langfristig Wettbewerbsvorteile.

Gerne berät Sie EKO-PUNKT bei der Beschaffung von Rezyklaten!

Über EKO-PUNKT 

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.

Autor  
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG  
Marco Haiplik   
Marketing Manager 
Waltherstr. 49-51  
51069 Köln  
+49 221 964 897-62  
Marco.Haiplik@eko-punkt.de 

Quelle: VerpackG: https://www.verpackungsgesetz.com/themen/die-neue-europaeische-verpackungsverordnung-eu-verpackv-2025/

Bildquelle: Remondis_ Fotograf fuenf6 - Stretz


EKO-PUNKT GmbH & Co. KG // Ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe