Standorte EKO-Punkt

Hier finden Sie alle EKO-Punkt-Niederlassungen wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.

Zu den EKO-Punkt-Standorten


Standorte REMONDIS-Gruppe

Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 800 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.

Standorte REMONDIS-Gruppe

Neues Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland

08.12.2023 - Bereits im Jahr 2021 trat das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland in Kraft, um die EU-Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie umzusetzen. Nun steht eine wichtige Ergänzung an: Ab dem Jahr 2024 werden durch das neue Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) die Kosten für die Beseitigung von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten den Herstellern auferlegt.

Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist eine signifikante Neuerung im Bereich der Abfallwirtschaft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe zu reduzieren und die Hersteller von kunststoffhaltigen Einwegproduktenstärker in die Verantwortung zu nehmen.

Es sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 die Kosten für die Sammlung und die Entsorgung von Einweg-Kunststoffprodukten, die im öffentlichen Raum anfallen, auf die Hersteller umgelegt werden. Dazu gehören bestimmte Lebensmittelverpackungen, Tüten, Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher, die zumindest teilweise aus Kunststoff gefertigt sind und nach einmaligem Gebrauch typischerweise zu Abfall werden.

Durch die Einführung des EWKFondsG sollen Anreize geschaffen werden, umweltfreundlichere Alternativen zu entwickeln und die Menge an Kunststoffabfall zu reduzieren. Es soll den sogenannten „Produzentenverantwortungs“-Ansatz stärken, bei dem Hersteller nicht nur für die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte verantwortlich sind, sondern darüber hinaus auch für deren Entsorgung nach dem Lebenszyklusende.

Verwirrung durch unklare Vorgaben und Klärungsbedarf im Detail

Trotz der guten Absichten des EWKFondsG herrscht bei den betroffenen Unternehmen Unsicherheit. Die rechtlich unverbindlichen Leitlinien der EU-Kommission sind teilweise widersprüchlich. Zudem gibt es Bestrebungen, den Anwendungsbereich der Richtlinie über den Wortlaut hinaus auszuweiten. Dies führt letztlich zu einer Komplexität bei der Prüfung, welche Verpackungen unter die Vorgaben fallen. Die Möglichkeit, die die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten bietet, gewisse Einweg-Kunststoffverpackungen zu verbieten, unterstreicht ebenso die Notwendigkeit einer genauen Definition und Abgrenzung der betroffenen Produkte. Für Hersteller ist es essenziell, zu verstehen, welche Verpackungen nun tatsächlich von den Regelungen betroffen sind. Es zeichnet sich allerdings ab, dass wohl erst Gerichtsentscheidungen für endgültige Klarheit sorgen werden.

Neue Perspektiven durch das Einwegkunststofffondsgesetz

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz ebnet Deutschland den Weg für eine umweltbewusstere Zukunft. Trotz der Herausforderungen, die mit der Implementierung der Regelungen einhergehen, wird deutlich, dass ein Umdenken in der Industrie stattfinden muss. Eine stärkere Orientierung an Mehrwegsystemen und eine transparentere Kommunikation werden entscheidend sein, um die gesteckten Umweltziele zu erreichen.

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS und hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um durch gezielte Beratung und innovative Lösungen den Übergang zu nachhaltigeren Verpackungen zu erleichtern.

Sie haben Fragen zum Einwegkunststofffondsgesetz oder zum Verpackungsmanagement allgemein? Sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne.
 

Ansprechpartner & Autor

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
ppa. Jörg Mauthe, LL.M.
Leitung Recht / Prokurist

Waltherstr. 49-51
51069 Köln
+49 221 964 897-14
joerg.mauthenoSpam@eko-punkt.de

Quellen: EWKFondsG - Gesetz über den Einwegkunststofffonds (gesetze-im-internet.de)
Bildnachweis: mihail39 - stock.adobe.com


EKO-PUNKT GmbH & Co. KG // Ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe