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Neues aus Berlin – Plastiksteuer & Novelle §21 VerpackG

21.02.2024 Die ursprünglich für dieses Jahr geplante Einführung der Plastiksteuer ist auf das Jahr 2025 verschoben worden. Die neue Steuer wird der Bundesregierung voraussichtlich Einnahmen in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro bescheren. Damit wird die bislang aus dem Bundeshaushalt finanzierte EU-Plastikabgabe von 800 Euro pro Tonne für nicht recycelte Kunststoffverpackungen auf die „Verursacher“ umgelegt.

Die Frist von rund zwölf Monaten soll nun für die Erarbeitung einer möglichst effizienten und „bürokratiearmen Lösung” genutzt werden.

Aus Sicht der Branchenverbände IK, GKV, Plastics Europe Deutschland, des Fachverbands Kunststoff und Gummimaschinen sowie der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie ist die Steuer „ein herber Rückschlag für alle Unternehmen, die sich als Kunststoffhersteller, Verpackungshersteller, Händler, Inverkehrbringer und Kunststoff-Recycler erfolgreich auf den Weg in eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen gemacht haben“.

Das zunehmende Problem: Die Produktion in Deutschland rechnet sich mit steigendem Kosten- und Abgabedruck für viele Unternehmen nicht mehr. Für Kunststoffverpackungen gelten bereits Sonderabgaben, Lizenzentgelte für das duale System sowie Pfandpflichten für Getränkeflaschen aus Kunststoff. 

EU-Plastiksteuer: Darum geht’s

Seit Anfang 2021 gilt die EU-Plastiksteuer. Jedes EU-Land muss für jedes Kilo Plastikmüll, das nicht recycelt wurde, 80 Cent nach Brüssel überweisen. Die neu geschaffene Abgabe soll einen Anreiz für die EU-Staaten schaffen, weniger Plastik in Umlauf zu bringen. Der gesamte Kunststoffmüll der EU beträgt etwa 30 Millionen Tonnen pro Jahr.

Bislang zahlen alle EU-Länder die EU-Plastikabgabe aus ihren allgemeinen Steuereinnahmen. Deutschland überwies 2021 und 2022 jeweils rund 1,4 Mrd. Euro an die EU - den größten Einzelbetrag aller Mitgliedsstaaten von insgesamt 5,8 Mrd. Euro Gesamteinnahmen – und zugleich Basis für die Festlegung der ab 2025 geltenden Abgabe in Deutschland.

Am Ende steht der Verbraucher

„Eine Plastikabgabe würde von den Unternehmen an die Verbraucher in Form höherer Produktpreise weitergereicht. Das heißt, die Verbraucher zahlen die Abgabe an der Ladenkasse“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. (IK)

Dr. Oliver Möllenstädt, Hauptgeschäftsführer des GKV (Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V.) wird konkret. „Wir gehen von Mehrbelastungen in Höhe von durchschnittlich 50 Euro pro Haushalt aus“, 

Eine weitere staatliche Abgabe

Unverständlich sei für die Branche, dass neben der im Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) festgelegten Kostenbeteiligung für die Beseitigung von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten nun noch eine weitere Abgabe auf Kunststoffverpackungen gezahlt werden soll. „In Deutschland leisten die Inverkehrbringer von Kunststoffverpackungen mit den Entgelten für die dualen Systeme bereits einen wesentlichen finanziellen Beitrag, um das Recycling von Kunststoffverpackungen zu fördern“, so Engelmann.

Dem gegenüber steht die Ansicht von Bundesumweltministerin Steffi Lemke. Ihr zufolge sollen Verbraucher und Verbraucherinnen keine spürbaren Mehrkosten wegen der geplanten Plastikabgabe haben.

Bundesregierung hat noch keine Lösung für die Plastiksteuer

Eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Zusammenhang mit der Plastiksteuer zudem offenbart, dass sich die Bundesregierung noch in der Abstimmung zur konkreten Ausgestaltung der Abgabe befindet und man derzeit Optionen prüft.

Soll heißen: Wer die Steuer letztendlich verhängt, für welche Produkte sie gilt und welche Hersteller sie betreffen soll, ist noch unklar.

Damit steht Deutschland aber nicht alleine. Italien hat die Einführung einer Plastiksteuer bereits zum sechsten Mal verschoben und vorläufig auf den 1. Juli 2024 festgelegt. Großbritannien hingegen wird die Steuer zum 1. April 2024 sogar anheben. 

Ausbau der finanziellen Anreizwirkung für ein recyclinggerechtes Design durch eine Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes

Aus einer weiteren kleinen Anfrage der Union geht hervor, dass die Bundesregierung noch in der aktuellen Legislaturperiode mit einer Fondslösung finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz per Gesetz erlassen will.
Dabei soll es sich nicht um einen öffentlich-rechtlichen Fonds halten.

Seit 2019 ist unter § 21 Verpackungsgesetz verankert, dass die dualen Systeme, verpflichtet sind, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize zu schaffen, um bei der Herstellung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Verwendung von Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung zu einem möglichst zu einem möglichst hohen Prozentsatz recycelt werden können, und die Verwendung von Rezyklaten sowie von nachwachsenden Rohstoffen zu fördern.

Darauf aufbauend gelte es nun, die aktuelle Regelung weiterzuentwickeln. Denn der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hemme derzeit die Umsetzung einer ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte, schreibt die Regierung. Dabei liegt der Grund nicht im Wettbewerb der dualen Systeme. Die Ursache ist systemimmanent und alleine darin begründet, dass duale Systeme physisch nur entsprechend ihres Marktanteils Zugriff auf die bei ihnen unter Vertrag stehenden Verpackungen haben.  

Auf Nachfrage der Union, wie das Umweltministerium den Modellvorschlag der Dualen Systeme für eine privatwirtschaftliche Lösung berücksichtigt und einen niedrigschwelligen, transparenten und effektiven Ansatz verspricht, heißt es weiter „das Umweltministerium habe den Modellvorschlag der Dualen Systeme mit Interesse zur Kenntnis genommen und werde die vorliegenden Informationen in die Überlegungen zur Modellentwicklung einbeziehen”.

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor "PackLab" und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit, bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.

 

Ansprechpartner
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
+49 221 964 897-61
Stefan.MunznoSpam@eko-punkt.de

Autor
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Marco Haiplik
Marketing Manager
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
+49 221 964 897-62
Marco.HaipliknoSpam@eko-punkt.de

 

Quellen
https://www.hna.de/wirtschaft/50-euro-pro-kopf-verbaende-warnen-vor-plastiksteuer-plastik-nachhaltigkeit-zr-92810157.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article249843912/Die-Plastiksteuer-kommt-die-moeglichen-Folgen-fuer-Verbraucher-und-Wirtschaft.html
https://www.kunststoffe.de/a/news/eine-plastiksteuer-verfehlt-ihr-ziel-5345253
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/ik-begruesst-verschiebung-der-plastikabgabe-090124/
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/verbaende-warnen-regierung-vor-plastiksteuer-040124/
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/gesetze-im-test--die-eu-plastiksteuer-33299414.html
https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010040.pdf
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/regierung-arbeitet-an-fondsloesung-fuer-recyclinggerechtere-verpackungen-240124/https://www.euwid-recycling.de/news/international/italien-verschiebt-steuer-auf-kunststoffe-erneut-271023/
https://www.euwid-recycling.de/news/international/grossbritannien-will-plastiksteuer-anheben/

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