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Neuer Mindeststandard 2024

12.09.2024 – Ende August hat die ZSVR den Mindeststandard im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt in seiner aktualisierten Fassung in der Ausgabe 2024 veröffentlicht. 

Der Mindeststandard 2024 der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bringt mehrere wichtige Weiterentwicklungen im Bereich des Verpackungsrecyclings mit sich. Eine zentrale Änderung betrifft die erhöhte, installierte Recyclingkapazität für Kunststoff- und Aluminiumanteile aus Flüssigkeitskartons, die nun hochwertig recycelt werden können. Auch die Sortierung kleinformatiger flexibler PE-Folien hat sich in den Sortieranlagen verbessert, sodass mehr dieser Materialien für das Recycling bereitgestellt werden können.

Nachweispflichten und Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

In Bezug auf die Nachweispflichten wurde eine Erleichterung eingeführt: Der bisher verpflichtende Einzelnachweis für Kunststoff- und Aluminiumanteile in Flüssigkeitskartons ist künftig nur noch empfehlenswert. Gleichzeitig wurde das Größenkriterium als Voraussetzung für die hochwertige Recyclingfähigkeit von flexiblen Kunststofffolien gestrichen, was auf die verbesserten Sortieranlagen zurückzuführen ist.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass im Zuge der Behandlung getrennt anfallende Verpackungsbestandteile nun separat bewertet werden müssen, um die Recyclingfähigkeit einer Verpackung noch präziser zu bestimmen. Diese Änderung orientiert sich an den geplanten Regelungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Zusätzlich wurde der Mindeststandard durch einheitliche Materialbezeichnungen und eine klarere Struktur der materialspezifischen Recyclingunverträglichkeiten anwenderfreundlicher gestaltet.

Neuer Mindeststandard als Vorbereitung auf PPWR

Der Mindeststandard 2024 bereitet Unternehmen auch auf die kommende europäische Verpackungsverordnung vor, die voraussichtlich schrittweise ab Mitte 2026 in Kraft treten und ab 2030 ihre volle Wirkung entfalten soll. Diese sieht vor, dass Verpackungen einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten müssen. Um dies zu erreichen, sind recyclingfähige Verpackungen mit einem hohen Wertstoffanteil erforderlich. Der neue Mindeststandard unterstützt die Wirtschaft dabei, den Wertstoffanteil ihrer Verpackungen genauer zu bestimmen und die nationalen Recyclinginfrastrukturen weiter zu optimieren.

Wie EKO-PUNKT die Änderungen einschätzt und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie in Kürze in unserem exklusiven Webinar zum neuen Mindeststandard - die konkreten Termine sowie die Möglichkeit zur Webinar-Anmeldung, finden Sie ab dem 17.09. auf unserer Akademie-Seite.

Hier können Sie den neuen Mindeststandard Ausgabe 2024 downloaden:

    Download Mindeststandard 2024

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen:

    Download Dokumentation Änderungen Mindeststandard 2024

 


Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung neben der Verpackungslizenzierung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für alle, die Verpackungen entwickeln und einsetzen.

Ansprechpartner
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
Waltherstr. 49-51
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+49 221 964 897-61
Stefan.Munz@eko-punkt.de

Autor
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Marco Haiplik
Marketing Manager
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Marco.HaipliknoSpam@eko-punkt.de 

Quelle: ZSVR // Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Bildnachweis: Logo Copyright @ZSVR // Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister


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