30.04.2024 – Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit in seiner letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode für die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestimmt, die einen wichtigen Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe darstellt.
Klare Mehrheit für PPWR
Mit 476 Ja-Stimmen, 129 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen wurde die Verordnung angenommen.
Die PPWR hat bereits einen langen Weg hinter sich und wurde im Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat ausgehandelt. Im Februar standen Befürchtungen im Raum, Deutschland könne die Verpackungsverordnung boykottieren. Im März wurde sie schließlich ohne deutsches Veto auf den Weg gebracht.
Andreas Bruckschen vom BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) betonte die Wichtigkeit der formellen Annahme noch in dieser Wahlperiode und die Erleichterung darüber, dass die Verordnung ohne weitere Änderungen angenommen wurde.
Er kündigte an, dass der BDE sich für praxistaugliche Rechtsakte im Sinne der Kreislaufwirtschaft einsetzen werde.
Auch Virginia Janssens, Managing Director von Plastics Europe AISBL, begrüßte die Entscheidung und betonte die Bedeutung verbindlicher Rezyklateinsatzquoten für Verpackungen, die die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen erhöhen und Investitionen in Recyclingtechnologien fördern werden.
Mehr Rezyklate, weniger Leerraumanteil bei Transportverpackungen
Die neue Verordnung sieht vor, dass ab 2030 alle Verpackungen vollständig oder größtenteils recycelbar sein müssen und verpflichtet zur Verwendung von Rezyklaten bei Kunststoffverpackungen. Zudem sollen bestimmte Verpackungen, wie Kaffee- und Teefilter oder Obst- und Gemüseetiketten, zukünftig kompostierbar sein, um die Trennung von Bioabfall zu erleichtern.
Zudem darf der Leerraumanteil für Transport- und Umverpackungen sowie E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 Prozent betragen
Eine Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung (siehe auch: „Es braucht eine einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung für recyclingfähige Verpackungen!“) soll die Entsorgung und Getrenntsammlung für Verbraucher vereinfachen. Die Annahme der Verordnung wird als wichtiger Schritt hin zu einem vollständig kreislauffähigen Verpackungsmarkt in Europa gesehen.
Obwohl das Europäische Parlament die Verordnung angenommen hat, müssen noch weitere Verfahrensschritte durchlaufen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Diese Schritte könnten in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius betonte die Bedeutung der Verordnung für die Reduzierung von Verpackungsabfällen und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und sicherte die Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung zu.
Die EU-Verpackungsverordnung – Webinar zu Umsetzung und Auswirkung der PPWR
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Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.
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Quelle:
https://www.neue-verpackung.de/markt/gruenes-licht-fuer-die-neue-eu-verpackungsverordnung-236.html
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/eu-parlament-fuer-strengere-verordnung-gegen-kunststoffgranulat-verluste/
https://www.euwid-recycling.de/news/politik/europaeisches-parlament-stimmt-eu-verpackungsverordnung-zu/ https://www.recyclingmagazin.de/2024/04/25/eu-verpackungsverordnung-bde-erleichtert-ueber-formelle-annahme/
Bildnachweis:
Europa-Karte, erstellt mit KI