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Neue EU-Ökodesign-Verordnung – Ein Meilenstein des European Green Deals

Am 12.07.2023 hat das Europaparlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur Ökodesign-Verordnung zugestimmt. Er beruht auf der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Die neue Verordnung beinhaltet zum einen die Einführung eines „digitalen Produktpasses“ mit genauen Informationen zu den Produkten, zum anderen ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte, sowie Verkaufsverbot für Produkte mit absichtlich herbeigeführter geringer Lebensdauer.

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung kann als Kontaktpunkt von Umwelt-, Ressourcen- und Klima-, aber auch Verbraucherschutz und Wirtschaft angesehen werden. Sie gibt neue Mindestanforderungen an Produkte vor, unter anderem hinsichtlich des Energieverbrauchs, der Reparierbarkeit und Haltbarkeit. Die Verordnung umfasst beinahe alle Arten physischer Waren auf dem Binnenmarkt. Ausgeschlossen sind nur Fahrzeuge, Lebens-, Futter- und Arzneimittel.

Zu den neuen Maßnahmen der Verordnung gehört die Einführung eines „digitalen Produktpasses“. Dieser hat zum Ziel, durch aktuelle und genaue Informationen zu jedem Produkt, für mehr Verbraucher-Transparenz zu sorgen. Dadurch soll den EU-Bürgern ermöglicht werden, durchdachte Kaufentscheidungen zu treffen und sich über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren. Darüber hinaus ist geplant neue Kennzeichnungsanforderungen für Produkte einzuführen. Beispielsweise eine Reparaturskala, die das Produkt nach seiner Reparierbarkeit einordnen soll, ebenso wie ein Ökodesign-Label, für die Kennzeichnung nachhaltiger Produkte. Beide Ansätze finden sich auch im Entwurf zur europäische Verpackungsverordnung (PPWR) (siehe Newsbeitrag dazu) wieder. In Form einer Konformitätsbescheinigung sollen zukünftig Öko-Daten von Verpackungen dokumentiert und ein einheitliches Recycling-Label auf Verpackungen aufgebracht werden. 

Neben der geplanten Kennzeichnung, beinhaltet die neue Ökodesign-Verordnung auch ein Vernichtungsverbot von zurückgeschickter Neuware (Retouren). Die EU-Kommission wollte zunächst nur eine öffentliche Dokumentation zur Vernichtung unverkaufter Textilien, doch das Europaparlament forderte ein weitergehendes Vernichtungsverbot auch von unverkauften elektronischen Geräten.

Zuletzt soll eine geplante Obsoleszenz (vom Hersteller einkalkuliertes Veralten von Produkten) verhindert und so das Wirtschaftsmodell der Wergwerfgesellschaft eingedämmt werden. Um das zu erreichen, wurde in der neuen Verordnung ein Verkaufsverbot von Produkten eingeführt, die durch „Designmerkmale“ absichtlich mit einer geringen Lebensdauer versehen werden. So soll die Industrie verpflichtet werden, künftig - angemessen lange - Softwareupdates, Ersatzteile oder Zubehör anzubieten. Ziel dabei ist es, dass Produkte länger haltbar und leicht zu reparieren sein werden.

Der finale Entwurf der Ökodesign-Verordnung muss nun, im nächsten Schritt, durch Mitgliedsstaaten, EU-Kommission und Europaparlament abgestimmt und verabschiedet werden. Die EU-Verordnungen wirkt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar nach Inkrafttreten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für die Verpackungsindustrie.

Ansprechpartner

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Autor

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Milena Melnikova
Marketing
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milena.melnikovanoSpam@eko-punkt.de

Quellen
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230707IPR02429/okodesign-umweltfreundlichere-und-energieeffizientere-produkte
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/oeko-design-eu-parlament-100.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/07/20230712-staatssekretar-philipp-oekodesign-gruene-transformation.html

Bildnachweis
Parradee - stock.adobe.com  Quelle: 495253791


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