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Kurz vor Finalisierung der sprachjuristischen Prüfung – so sieht die Branche die PPWR

29.10.2024Die Einführung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stößt bei den Herstellern von Kunststoffverpackungen auf gemischte Reaktionen. Auf der Fachmesse Fachpack zeigten sie sowohl positive als auch kritische Ansichten zu den neuen Regelungen.

Die EU-Verpackungsverordnung erreichte im März 2024 eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Diese wurde aus Zeitgründen in englischer Sprache angenommen, wobei eine nachträgliche sprachjuristische Prüfung (Korrigendumverfahren) notwendig war, um sprachliche und rechtliche Präzision in allen EU-Sprachen sicherzustellen. Seit Sommer 2024 wird der Text geprüft, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Trotz Versuchen einiger Interessenvertreter, Regelungen zu Wiederverwendbarkeit und PFAS zu ändern, bleibt dies ausgeschlossen. PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Aufgrund ihrer Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen, Textilien oder Ski-Wachsen eingesetzt. 

Die Annahme des endgültigen Textes ist für November (Parlament) und Ende 2024 (Rat) geplant.

Positive Aspekte der PPWR

Ein großer Vorteil der neuen Verordnung ist die europaweit einheitliche Regelung. Die PPWR ersetzt die vorherige Richtlinie, wodurch nun in allen EU-Ländern dieselben Vorschriften gelten. Anders als Inverkehrbringer von Verpackungen begrüßen die Hersteller insbesondere die Vorgabe, dass bis 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein müssen. Dies wird als Impuls gesehen, vor allem für Kunden aus der Lebensmittelbranche, die ihre Prozesse anpassen und mehr auf recyclingfähige Verpackungen setzen müssen. Tatsächlich berichten viele Verpackungshersteller bereits von einer erhöhten Nachfrage nach recyclingfähigen Monomateriallösungen, die in vielen Bereichen schon entwickelt und umsetzbar sind. Besonders in weniger sensiblen Bereichen sei der Einsatz solcher Lösungen problemlos möglich.

Herausforderungen bei Lebensmittelfolien und sensiblen Produkten

Ein kritischer Punkt sind die Vorgaben zur Verwendung von Rezyklaten (Recyclingmaterial) in Verpackungen, besonders in sensiblen Anwendungen wie Lebensmittelverpackungen. Ab 2030 soll laut PPWR eine Quote von zehn Prozent recyceltem Material für Verpackungen gelten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies wird von den Herstellern als äußerst schwierig angesehen, da derzeit nicht genügend geeignetes Recyclingmaterial auf dem Markt verfügbar ist. Chemisches Recycling könnte hier eine Lösung sein, ist aber bislang noch nicht von der EU anerkannt. Viele Unternehmen hoffen daher auf ein Eingreifen der EU-Kommission, sei es durch eine Lockerung oder eine Verschiebung der Quoten, bis sich der Markt für recyceltes Material weiterentwickelt hat.

Rezyklateinsatz in technischen Anwendungen

In weniger sensiblen Bereichen, wie bei Sekundärverpackungen und technischen Folien, ist der Einsatz von Rezyklaten bereits gängige Praxis. Hier sehen die Unternehmen kaum Probleme, die Quoten zu erfüllen. Jedoch gibt es Unsicherheiten bezüglich der Definition dessen, was die EU genau als „recyclingfähig“ festlegt. Aktuell existieren drei Stufen der Recyclingfähigkeit, doch viele Details, wie beispielsweise der Umgang mit bedruckten Materialien oder Klebstoffen, sind noch unklar. Die Unternehmen erwarten diesbezüglich präzisere Vorgaben der EU bis 2028.

Diskussion um Zertifikatehandel und Greenwashing

Eine mögliche Lösung, um die Quoten für Rezyklateinsatz zu erfüllen, könnte der Handel mit Zertifikaten sein. Unternehmen, die mehr recyceltes Material verwenden als vorgeschrieben, könnten diese „Übererfüllung“ in Form von Zertifikaten an andere Firmen verkaufen, die Schwierigkeiten haben, die Vorgaben zu erreichen. Insbesondere Hersteller von Lebensmittelverpackungen könnten so ihre Quoten erfüllen. Allerdings wird dieser Ansatz mit Skepsis betrachtet, da er das Risiko von Greenwashing birgt, bei dem Unternehmen Zertifikate kaufen, ohne tatsächlich nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen.

Kritik an Verboten von Kunststofffolien

Die Hersteller von flexiblen Verpackungen äußern deutliche Kritik an den geplanten Verboten von Einweg-Stretchfolien für Paletten und Shrinkfolien für Multipacks. Sie argumentieren, dass Kunststoffstretchfolien bereits sehr gut recyclingfähig seien und in vielen Fällen die umweltfreundlichste Lösung darstellten, insbesondere im Vergleich zu Alternativen wie Papier. Erste Papierlösungen für Palettenwickler sind auf dem Markt, allerdings sei deren Widerstandsfähigkeit und Wasserbeständigkeit deutlich geringer. Dies könnte dazu führen, dass Waren auf Paletten stärker verpackt werden müssen, was letztlich den Nachhaltigkeitsgedanken untergrabe. Zudem weisen die Hersteller darauf hin, dass sie bereits seit Jahren daran arbeiten, das Materialgewicht von Kunststoffverpackungen zu reduzieren und die Wandstärken zu minimieren. Weitere Reduktionen seien technisch kaum möglich, was die Aussage eines Unternehmens zusammenfasst: „Die Zitrone ist irgendwann ausgepresst.“

Herausforderungen bei hochsensiblen Produkten und Arzneimitteln

Besonders schwierig sei die Situation bei Verpackungen für hochsensible Produkte wie Kaffee, Fleisch, Wurst oder Medikamente. Hier sei der Einsatz von Monomaterialien und recyclingfähigen Lösungen oft nicht umsetzbar, da spezielle Barrieren für den Produktschutz notwendig sind. Bei Arzneimitteln kommt hinzu, dass eine Änderung des Verpackungsmaterials in der Regel eine erneute Zulassung des Produkts erfordert. Für diese speziellen Anwendungsbereiche gibt es jedoch in der PPWR-Ausnahmeregelungen.

Papier und Biokunststoffe als Alternativen

Ein genereller Trend weg von Kunststoff hin zu Alternativen wie Papier wird von den Herstellern derzeit nicht beobachtet, zumindest nicht flächendeckend. In bestimmten Segmenten, wie bei Süßwaren oder Trockennahrung, ist die Nachfrage nach Papierlösungen zwar vorhanden, aber in Bereichen, die höhere Barriereanforderungen haben, bleibt Kunststoff die dominierende Lösung. Auch der Einsatz von Biokunststoffen ist bisher kaum verbreitet, da diese Materialien deutlich teurer sind und viele Kunden nicht bereit sind, den höheren Preis zu zahlen.

Fazit der Hersteller

Zusammenfassend sehen die befragten Unternehmen sowohl Chancen als auch Herausforderungen in der neuen PPWR. Die europaweit einheitliche Regelung und der Fokus auf Recyclingfähigkeit werden als positiv wahrgenommen, da sie zu einer gesteigerten Nachfrage nach umweltfreundlichen Verpackungslösungen führen. Allerdings bleibt die Erfüllung der Rezyklatquoten, insbesondere bei Lebensmittelfolien und anderen kontaktsensiblen Produkten, eine große Herausforderung.

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.

Ansprechpartner
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
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Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
Waltherstr. 49-51
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Stefan.Munz@eko-punkt.de

 

Autor
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Marco Haiplik
Marketing Manager
Waltherstr. 49-51
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Marco.Haiplik@eko-punkt.de 

 

Quellen: EUWID https://www.bde.de/themen/europa-link/bdevoeb-europaspiegel-oktober-2024/verpackungsverordnung/ Bildnachweis: fuenf6 - Stretz


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