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Klargestellt: Keine Abzüge bei dualen Systemen wegen Einwegkunststoffabgabe

Text: 03.02.2025 – Seit Beginn des Jahres 2025 sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, sich am Einwegkunststofffonds des Umweltbundesamtes (DIVID) zu beteiligen. Einige Unternehmen wollten daraufhin ihre Kunststoffverpackungen nicht mehr bei den dualen Systemen lizenzieren, da sie bereits die Einwegkunststoffabgabe entrichten müssen.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat nun klargestellt, dass diese Vorgehensweise unzulässig ist.

Doppelte Verpflichtung bleibt bestehen

Die ZSVR reagierte auf Berichte, wonach einige Hersteller Verpackungsmengen von der Systembeteiligung abziehen wollen, wenn sie für diese bereits die Einwegkunststoffabgabe zahlen. Laut der ZSVR bestehen jedoch beide Verpflichtungen unabhängig voneinander:

  • Die Systembeteiligungspflicht gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt bestehen.
  • Die Einwegkunststoffabgabe ist eine separate gesetzliche Verpflichtung.

Eine Verrechnung oder ein Abzug dieser Verpflichtungen ist laut ZSVR nicht zulässig.

EU-Richtlinien als Grundlage

Die rechtliche Begründung stützt sich auf die EU-Einwegkunststoffrichtlinie sowie die EU-Verpackungsrichtlinie. Diese Regelungen bestehen nebeneinander und ergänzen sich:

  • Die Hersteller müssen ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) finanzieren.
  • Zusätzlich sind sie verpflichtet, anteilige Kosten für die öffentliche Entsorgung und Reinigung zu tragen.

Die Art der tatsächlichen Sammlung oder Verwertung einzelner Verpackungen spielt dabei keine Rolle.

Fazit

Für betroffene Hersteller bedeutet dies:

  • Eine Beteiligung an den dualen Systemen bleibt auch mit der Zahlung der Einwegkunststoffabgabe weiterhin verpflichtend.
  • Eine rechtlich unzulässige Verrechnung kann zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz führen.
  • Die ZSVR stellt klar, dass beide Systeme parallel bestehen und erfüllt werden müssen.

Weitere Informationen sind im Verpackungsregister LUCID oder direkt bei der ZSVR erhältlich.

Über EKO-PUNKT
 
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie.

Autor  
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG  
Marco Haiplik   
Marketing Manager 
Waltherstr. 49-51  
51069 Köln  
+49 221 964 897-62  
Marco.Haiplik@eko-punkt.de 

Quellen: 
ZSVR
EUWID

Bildquelle: ZSVR Logo


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