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Gerichte stärken Position der Zentralen Stelle Verpackungsregister – Unternehmen müssen Systembeteiligung ernst nehmen

25.03.2025 – Das Verwaltungsgericht Köln hat ein wegweisendes Urteil zur Systembeteiligungspflicht von Permanenttragetaschen gefällt. Die Klage eines Unternehmens aus dem Lebensmitteleinzelhandel gegen einen Einordnungsbescheid der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wurde abgewiesen. Das Gericht stellte klar: Permanenttragetaschen gelten als systembeteiligungspflichtige Verpackungen – unabhängig von Material, Verkaufsort oder späterem Verwendungszweck.

Die ZSVR hatte die Tragetaschen als Serviceverpackungen eingestuft, da sie typischerweise beim Einkauf befüllt werden und dem Transport der Ware dienen. Der Argumentation des klagenden Unternehmens, die Taschen seien vielmehr langlebige Produkte mit Mehrfachnutzung, folgte das Gericht nicht. Auch der mögliche spätere Einsatz etwa als Sport- oder Aufbewahrungstasche ändere nichts an der Einordnung als Verpackung.

Auch in weiteren Fällen – etwa bei Brillenetuis und Schnullerboxen – wurde die Verpackungseigenschaft und damit die Pflicht zur Systembeteiligung gerichtlich bestätigt.

Relevanz für nahezu alle Branchen

Das Urteil betrifft nicht nur den Lebensmitteleinzelhandel, sondern alle Branchen, die Permanenttragetaschen anbieten – etwa Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Möbelhäuser oder Spielwarengeschäfte. Sollte das Urteil in der Revisionsinstanz durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, müssten Unternehmen rechtsverbindlich das Recycling dieser Taschen finanzieren.

Revisionsverfahren läuft bereits

Das Verwaltungsgericht hat die Sprungrevision zugelassen – das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Bis zur endgültigen Entscheidung empfiehlt die ZSVR betroffenen Unternehmen, ihre Permanenttragetaschen bereits jetzt systemkonform zu beteiligen, um rechtliche Risiken und mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Fazit: Die jüngsten Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der ZSVR Katalogdatenbank (Katalog) als verlässliche Grundlage für die Einordnung von Verpackungen und stärkt die konsequente Auslegung des Verpackungsgesetzes. Zudem unterstreicht sie die Bedeutung der Systembeteiligungspflicht für umweltgerechtes Verpackungsrecycling. Unternehmen sollten jetzt handeln, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

Über EKO-PUNKT

EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS und Anbieter des Kleinkundenportals EASY-LIZE. EKO-PUNKT hat sich neben der Systembeteiligung von Verpackungen auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für Hersteller, Erstinverkehrbringer sowie für die Verpackungsindustrie. 

Autor 

EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Vanessa Herzog
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T +49 221 964897-62
M +49 160 6184350
vanessa.herzog@eko-punkt.de

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister 

Bildquelle: KI-generiert mit DALL·E über ChatGPT (OpenAI)


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