19.09.2023 – Die ESRS-Standards stellen einheitliche Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinien für Europa dar. Sie sind integraler Bestandteil der CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nachhaltigkeit umfasst nicht nur den Klimaschutz, sondern auch den Schutz von Wasserressourcen, die Förderung der Kreislaufwirtschaft, den Erhalt der Biodiversität sowie die Gewährleistung von Chancengleichheit und Menschenrechten, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Europäische Union geht einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit durch die Einführung der neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Hintergrund der ESRS
Die CSRD ist eine EU-Initiative, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten. Sie baut auf der bestehenden "Non-Financial Reporting Directive" (NFRD) auf und zielt darauf ab, die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Aspekte zu erhöhen.
Die CSRD legt bestimmte Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte fest, die in den ESRS verankert sind. Diese Standards sind ein Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Interessenvertretern entwickelt. Ihr Ziel ist es, die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu standardisieren und zu vereinheitlichen. Die ESRS sind darauf ausgerichtet, Unternehmen bei der Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Themen zu unterstützen. Sie sollen die Vergleichbarkeit und Transparenz von Nachhaltigkeitsberichten verbessern und Unternehmen bei der Integration von ESG-Faktoren in ihre Geschäftspraktiken und Berichterstattung helfen.
CSRD-Berichtspflichten für Unternehmen: Schrittweise Einführung und Zeitpla
Die CSRD bestimmt unter anderem den Anwendungsbereich der ESRS und regelt somit, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt den neuen Berichtspflichten unterliegen. Dabei erfolgt eine schrittweise Einführung der neuen Anforderungen. Unternehmen, die bereits gemäß der NFRD berichten, müssen die ESRS-Standards ab dem Geschäftsberichtsjahr 2025 anwenden, während alle anderen ab den Geschäftsberichtsjahren 2026 bzw. 2027 betroffen sind. Die detaillierte Abstufung folglich veranschaulicht:
Ab 2025: Berichtspflicht für Unternehmen, die bereits gemäß der NFRD berichten.
Ab 2026: Berichtspflicht für größere Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeiter, 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder 40 Millionen Euro Umsatz.
Ab 2027: Berichtspflicht für börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Ab 2029: Berichtspflicht für Drittstaatenunternehmen mit EU-Tochterunternehmen oder -Zweigniederlassungen, wenn sie über zwei Jahre hinweg einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro im EU-Raum überschreiten.
Es gibt eine schrittweise Übergangsphase (Phase-in) für Unternehmen vor der vollen Berichtspflicht.
Die Entwicklung der ESRS: Neue Standards und Anpassungen für 2023 und 2024
Seit August 2023 gibt es derzeit zwölf ESRS. Weitere Standards sind geplant und werden 2023 und 2024 erwartet. Das erste Set der ESRS besteht aus zwei übergreifenden Standards und zehn sektorübergreifenden Themenstandards, die Umwelt, Soziales und Governance abdecken und eine strukturierte Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten.
Die 2023 und 2024 geplanten Standards sind sektorspezifisch und werden voraussichtlich wesentliche Berichtsinhalte für verschiedene Branchen definieren und somit die bestehenden Pflichtangaben ergänzen.
Es sind auch einfachere Standards, genannt ESRS für KMUs, in Planung, um kleinen börsennotierten Unternehmen zu helfen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Anpassung an ESRS einfacher zu gestalten. Zusätzlich werden auch freiwillige Standards entwickelt, die für Unternehmen außerhalb des KMU-Bereichs gelten und nicht durch die CSRD vorgeschrieben sind. Diese freiwilligen ESRS sollen Unternehmen die Möglichkeit geben, Nachhaltigkeitsinformationen nach Bedarf auf einfache und angemessene Weise bereitzustellen.
Neue Nachhaltigkeitsstandards setzen Unternehmen unter Handlungsdruck
Sofern es keine Einsprüche seitens des EU-Parlaments und des Europäischen Rates gibt, gelten die neuen Standards verpflichtend, ab dem Zeitpunkt, zu dem Unternehmen ihre Berichterstattung für die Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 durchführen.
Die CSRD führt dazu, dass viele Unternehmen erstmals verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Selbst für Unternehmen, die bereits nicht-finanzielle Informationen veröffentlichen oder freiwillige Nachhaltigkeitsberichte erstellen, bringen die ESRS nun zusätzliche und detaillierte Anforderungen mit sich. Diese Anpassungen werden den Berichterstattungsprozess erheblich beeinflussen.
Unternehmen müssen sich schnellstmöglich mit den ESRS vertraut machen und sich auf die Umsetzung der Standards vorbereiten. Daraus ergibt sich auch die Anforderung, über vielfältiges Wissen in verschiedenen Bereichen zu verfügen. Es ist ebenfalls wichtig, verschiedene interne Fachabteilungen einzubeziehen und ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu haben. Diese Ressourcen für einen bürokratischen Akt bereitzustellen stellt nicht wenige Unternehmen vor eine ziemliche Herausforderung.
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Quelle:
https://greenvisionsolutions.de/csrd-standards-juni-2023/
https://denkstatt.eu/de/esrs-standards-zusammenfassung/
https://www.tpa-group.at/de/news/european-sustainability-reporting-standards/
https://www.umweltbundesamt.de/umweltberichterstattung-berichtsstandards#einheitliche-eu-standards-fur-die-umwelt-und-nachhaltigkeitsberichterstattung
https://kpmg.com/de/de/home/themen/2023/07/european-sustainability-reporting-standards.html
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