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Der neue Mindeststandard für Verpackungen in der Ausgabe 2024

02.07.2024 - Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen in der Ausgabe 2024 gemäß § 21 VerpackG entwickelt. 

Dieser Mindeststandard wird in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und einem Expertenkreis erarbeitet. Dieser Zirkel umfasst Vertreterinnen und Vertreter der gesamten Wertschöpfungskette und berücksichtigt die Positionen aller Vertreter der Werkstoffseite.

Der Mindeststandard basiert auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der Vorjahre. Jährlich passt die ZSVR den Mindeststandard auf Basis veränderter Rahmenbedingungen beim Verpackungsrecycling an.

Das Konsultationsverfahren

Die geplanten Anpassungen werden im Rahmen eines seit Anfang Juni laufenden Konsultationsverfahrens der Fachöffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Diese kann hierzu Rückmeldungen geben. Beteiligte Kreise, wie z.B. Duale Systeme und Verbände, können schriftlich Stellung nehmen und ihre Vorschläge und Einwände formulieren. Die ZSVR prüft diese Rückmeldungen und berücksichtigt sie, sofern sie berechtigt und sinnvoll erscheinen.

Auch wir von EKO-PUNKT werden uns wie in jedem Jahr am Konsultationsverfahren beteiligen.

Nach diesem Verfahren erfolgt die Veröffentlichung des Konsultationsergebnisses voraussichtlich Ende August diesen Jahres. Bereits jetzt positiv zu bewerten ist, dass es nunmehr eine Übergangsfrist gibt, nach der die Änderungen erst mit Beginn des Kalenderjahrs 2025 gelten. Bislang waren die Bestimmungen unterjährig, nämlich unmittelbar nach Veröffentlichung, wirksam.

 Der aktuelle Entwurf sieht folgende Anpassungen vor: 

  • Begrenzung der Gültigkeit von Zertifikaten auf ein Kalenderjahr
  • Geänderte Regeln zur Verpackungszerlegung (Gesamtverpackung)
  • Beschreibung der Methode zum Einzelnachweis
  • Formulierung der Anforderungen an Nachweise bei Messerfordernissen und Freistellungen von Unverträglichkeiten
  • Referenzanwendungen für Verpackungstypen/Werkstoffe und detaillierte Vorgaben der Werkstoffe
  • Systematische Erhöhung der Recyclingfähigkeit von Flüssigkeitskartonagen

Detaillierte Anforderungen und weitere Informationen zum Mindeststandard können auf den Webseiten der ZSVR und des Umweltbundesamtes nachgelesen werden. Dort finden sich auch die vollständigen Dokumente und Leitfäden zu den jeweiligen Ausgaben der Mindeststandards.

Was das im Einzelnen für Sie als Inverkehrbringer bedeutet, erfahren Sie bei unserem zweiten Webinar zum Thema.

> Hier für das Webinar am 04.07. anmelden!

Über EKO-PUNKT
 
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung auch auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen auch für die Verpackungsindustrie. 

Ansprechpartner
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Stefan R. Munz
Leitung Innovation und Nachhaltigkeit
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
+49 221 964 897-61
Stefan.Munz@eko-punkt.de

Autor
 
EKO-PUNKT GmbH & Co. KG
Marco Haiplik
Marketing Manager
Waltherstr. 49-51
51069 Köln
+49 221 964 897-62
Marco.Haiplik@eko-punkt.de

Quelle: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/behoerdliches-handeln/konsultationsverfahren/mindeststandard
Bild: ZSVR Logo


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