04.10.2023 - Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) begrüßt die jüngsten Anpassungen in der fünften Ausgabe des Mindeststandards für recyclinggerechte Verpackungen, fordert jedoch zusätzliche Schritte im Rahmen der anstehenden Novelle des Verpackungsgesetzes.
Der BDE repräsentiert Unternehmen aus der Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft und setzt sich für eine nachhaltige und umweltfreundliche Ressourcennutzung sowie für effiziente Entsorgungsprozesse ein. Der Verband spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Der Mindeststandard für recyclinggerechte Verpackungen wurde am 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlicht. Weitere Details finden Sie in unserem früheren Newsbeitrag, in dem die Entwicklung und Implementierung dieses Standards ausführlicher behandelt wird.
Der neue Mindeststandard wird positiv vom BDE bewertet, da er eine solide Grundlage für ein verbessertes Verpackungsdesign schafft. Trotz noch bestehender technischer Fragen sieht der BDE es als entscheidend an, dass die Branche generell das „Design for Recycling“ unterstützt.
Es wird jedoch betont, dass über den positiven Effekt des Mindeststandards hinaus weitere Schritte erforderlich sind, damit Verpackungen nachhaltiger werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Schaffung finanzieller Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign und die verstärkte Nutzung von Rezyklaten. Hierbei spielt die Überarbeitung des § 21 des Verpackungsgesetzes eine zentrale Rolle, um ausreichende Anreize für zirkuläres Verpackungsdesign zu schaffen.
Der BDE zeigt sich zuversichtlich, dass die bevorstehende Überarbeitung des Verpackungsgesetzes die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen wird. Die Kooperation aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette ist von entscheidender Bedeutung, um die angestrebten Ziele des Gesetzes effektiv umzusetzen. Peter Kurth, Präsident des BDE, erklärt: „Die dualen Systeme haben bereits ein Fondsmodell ausgearbeitet, das Hersteller begünstigt, die in hohem Maße rezyklierbare Verpackungen auf den Markt bringen. Wir bedauern, dass dieses Modell noch nicht im Verpackungsgesetz verankert ist. Dennoch bleiben wir optimistisch, dass der § 21 dieses Gesetzes in der bevorstehenden Novellierung berücksichtigt wird. Nur wenn gesetzliche Rahmenbedingungen zügig auf den Weg gebracht werden und die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette kooperieren, können die Ziele des Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt werden.“
Schon jetzt unterstützt EKO-PUNKT aktiv das Bestreben nach recyclingfähigen Verpackungen. Mit unserem digitalen Verpackungslabor, dem PackLab, ermöglichen wir unseren Kunden bereits heute die Prüfung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Das PackLab ermöglicht es seinen Nutzern auch, die wirtschaftlichen Effekte der Verpackungsoptimierung zu berechnen. Sie können leicht ermitteln mit welchen Fonds-Einzahlungen sie zu rechnen haben. Darüber hinaus stehen wir unseren Kunden auch im Bereich Ökodesign beratend zur Seite.
Über EKO-PUNKT
EKO-PUNKT ist das Duale System von REMONDIS. EKO-PUNKT hat sich als Kompetenzzentrum Verpackung, über die Lizenzierung hinaus, auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen spezialisiert. Mit seinem Verpackungslabor und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet EKO-PUNKT kompetente Beratungsleistungen für die Verpackungsindustrie.
Labor-Prüfung Recyclingfähigkeit von Verpackungen // EKO-PUNKT
Online-Prüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen // EKO-PUNKT
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Quellen
https://www.bde.de/verband/ueber-uns/
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/bde-fuer-zuegige-novelle-des-21-des-verpackungsgesetzes-120923/
https://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/zsvr-neuer-mindeststandard-fuer-recyclinggerechte-verpackungen/
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