Köln, 01.09.2025 – Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat den neuen Mindeststandard 2025 zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht. Ziel ist es, Herstellern und Inverkehrbringern frühzeitig eine klare Orientierung zu geben, wie sie ihre Verpackungen an die Anforderungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) anpassen können.
Das bedeutet konkret für die Praxis:
- Klare Bewertungssystematik: Verpackungen müssen künftig nach einer festgelegten Formel auf ihre Recyclingfähigkeit geprüft werden. Dies schafft Transparenz und Vergleichbarkeit – auch im Hinblick auf künftige Nachweise gegenüber Behörden und Partnern.
- Strukturierte Darstellung nach Verpackungskategorien: Hersteller finden alle für ihre Verpackungsart relevanten Vorgaben gebündelt in einem Anhang. Das erleichtert die Handhabung erheblich.
- Frühzeitige Anpassung der Verpackungen: Unternehmen können ihre Sortimente jetzt prüfen und optimieren. So lassen sich spätere Kostenrisiken durch nicht recyclingfähige Verpackungen vermeiden.
- Auswirkungen auf Entgelte: Die Recyclingfähigkeit fließt unmittelbar in die Systembeteiligungsentgelte ein (§ 21 VerpackG). Je höher der ermittelte Wert, desto günstiger die Beteiligung – ein direkter wirtschaftlicher Anreiz für recyclinggerechtes Verpackungsdesign.
- Neue Anforderungen: Verpackungen mit PFAS oder kritischen Direktdruckfarben gelten künftig als nicht recyclingfähig. PPK-Verpackungen müssen die gleichen Sortierbarkeitskriterien erfüllen wie papierbasierte Verbunde.
- Einzelnachweise für Innovationen: Neue Materialien oder Rezepturen können durch einen spezifischen Nachweis als recyclingfähig anerkannt werden – ein Vorteil für innovative Verpackungsentwicklungen.
- Unterstützende Hilfsmittel: Neben der Anwendungshilfe folgen eine Attributeliste und eine technische Dokumentation zur EU-Konformitätserklärung. Diese erleichtern besonders kleinen und mittleren Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben.
- Vorbereitung auf 2030: Ab diesem Jahr dürfen in der EU nur noch Verpackungen auf den Markt kommen, die zu mindestens 70 Prozent stofflich verwertbar sind. Mit dem neuen Mindeststandard können Hersteller schon heute prüfen, ob ihre Verpackungen zukunftssicher aufgestellt sind.
ZSVR-Vorständin Gunda Rachut unterstreicht: „Auch wenn die PPWR bereits 2026 in Kraft tritt, bietet der Mindeststandard 2025 den Unternehmen schon heute klare Orientierungspunkte. Sie können ihre Verpackungen damit rechtzeitig bewerten und anpassen.“
Unser Tipp für Sie
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Downloadliste relevanter Dokumente:
Mindeststandard 2025
Hintergrundinformationen zum Mindeststandard 2025
Anwendungshilfen zum Mindeststandard 2025
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Quellen: EUWID Recycling, Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Bildnachweis: KI-generiert mit DALL·E über ChatGPT (OpenAI)